Was ist Rehasport und wie wird er beantragt?
Informationen zur „Rehasportverordung Muster 56“:
Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, das von qualifizierten Übungsleiter*innen betreut wird. Der Rehasport ist eine Maßnahme, die laut Gesetz § 2 SGB IX allen Menschen zusteht, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind. Der Arzt verordnet die Teilnahme am Rehasport. Er händigt betroffenen Menschen das Formular (Muster 56) für Rehasport/ Funktionstraining aus, welches sie bei ihrer Krankenkasse einreichen, um am Rehabilitationssport kostenfrei teilnehmen zu können. Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate. Sonderfälle (chronische Erkrankungen) sind 120 Übungseinheiten, die innerhalb von 36 Monaten und Herzpatienten erhalten 90 Übungseinheiten, die innerhalb von 24 Monaten abzutrainieren sind.
Da die Genehmigung etwas Zeit in Anspruch nimmt, sollte der Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn gestellt werden.
Wichtige Information für Ärzte: Das Verschreiben der Rehasportverordnung belastet nicht Ihren Etat!
NEU: Änderung Formular 56 für die Verordnung von Rehabilitationssport (Reha-Sport)
Ab dem 01.01.2023 ändert sich für neu ausgestellte Verordnungen das Formular Muster 56, mit dem vom Arzt Rehabilitationssport (Reha-Sport) verordnet wird.
Bereits ausgestellte Verordnungen behalten ihre Gültigkeit!
Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
– Verordnungsrelevante Diagnosen und Nebendiagnosen als ICD-10-GM Code
– Ein erhöhter Teilhabebedarf kann mit einem neuen Ankreuzfeld angegeben werden
– Der Leistungsumfang beim Rehabilitationssport wurde erweitert
– Neben Herzsport kann jetzt auch speziell Herzinsuffizienz verordnet werden.
Der BVS-Waldsassen stellt den Ärzten in unserer Region eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen diese zu. Zum Kontaktformular…
Der Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining:
Der wichtigste Unterschied vorweg: Die Kostenübernahme wird bei Rehasport im Gegensatz zu Funktionstraining vollständig gefördert. Deshalb ist Rehasport aus der Sicht des Versicherten aus Kostengründen attraktiver als Funktionstraining. Welche Maßnahme gewählt wird, entscheidet aber im ersten Schritt allein der Arzt und abschließend der Kostenträger (z. B. Krankenkasse).
Aber wo liegen die Unterschiede genau:
1. Beim Rehasport spielt die Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität die Hauptrolle. Dazu gehört übrigens auch der Herzsport als eine Variante des Rehasports, in den sogenannten Herzgruppen.
2. Beim Funktionstraining handelt es sich um eine Form der Krankengymnastik bzw. Ergotherapie. Vorrangiges Ziel ist dabei der Erhalt und die Verbesserung von Körperfunktionen, sowie die Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung bzw. Mobilität zur Krankheitsbewältigung.
Alles rund um den Antrag und die Kostenübernahme von Rehasport:
Laut Gesetz stehen Menschen, die behindert sind oder von einer Behinderung bedroht sind, Rehasport zu. Die Kosten müssen dabei von den Kostenträgern so lange getragen werden, bis die Behandlung abgeschlossen ist.
Aber wer trägt die Kosten jetzt genau?
Grundsätzlich kommen die gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger zum Einsatz. Bei Rentnern übernimmt die Rentenversicherung die Kosten, bei Unfallgeschädigten die Unfallversicherung. Ist der Betroffene privatversichert, hängt es von der privaten Krankenversicherung ab, ob Rehasport in den Leistungen abgedeckt wird.
Vier Schritte zur Verordnung und Teilnahme am Rehasport:
Schritt 1:
Sie gehen zu Ihrem behandelnden Arzt. Dieser schätzt ein, ob Rehasport oder Funktionstraining benötigt wird. Hierzu ist es notwendig, dass Sie als Patient dem Arzt ausreichend Informationen über Ihre Beeinträchtigung mitteilen, damit eine exakte Diagnose gestellt werden kann. Der Arzt füllt dann das Antragsformular (Muster 56) zur Beantragung der Kostenübernahme aus.
Schritt 2:
Sie suchen sich einen Anbieter von Rehasport z.B. den BVS Reha-Sportverein Waldsassen e.V. oder Funktionstraining, bei dem die verordneten Maßnahmen durchgeführt werden. Der von Ihnen ausgewählte Rehasportverein oder eine Herzgruppe stempelt als Leistungserbringer den Antrag ab.
Schritt 3:
Anschließend wird der Antrag an den Kostenträger geschickt. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er den Versand der Verordnung übernimmt, ansonsten bringen oder senden Sie diesen an den Kostenträger. Die Krankenkasse (oder alternativ die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung) überprüft den Antrag und genehmigt diesen idealerweise.
Schritt 4:
Der Kostenträger erteilt Ihnen die Kostenübernahme. Die kostenlose Teilnahme am Rehasport bzw. Funktionstraining kann nun beginnen.
Den Antrag (Muster 56) richtig ausfüllen:
Ihr behandelnder Arzt legt fest, ob für Sie Rehasport oder Funktionstraining die sinnvollste Maßnahme darstellt.
Die entsprechende Maßnahme wird auf dem Formular oben unter „Antrag auf Kostenübernahme“ angekreuzt.
Der Arzt trägt oben links die peersönlichen Daten des Patienten ein.
Besonders wichtig:
– vollständige Bezeichnung der Krankenkasse
– Kostenträgerkennung und Versicherten-Nr. (Gesundheitskarte)
– Status des Patienen (Mitglied, Familienangehöriger, Rentner)
Folgende Daten sind vom verschreibenden Arzt anzugeben: Betriebsstättennummer und Arztnummer.
Der Arzt trägt unter „Ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining“ die Diagnose ein und das gewünschte Ziel der gewählten Maßnahme.
Unter „Empfohlene Rehabilitationssportart“ bzw. unter „Empfohlene Funktionstrainingsarten“ gibt der Arzt an, welche Form der Maßnahme notwendig und wie umfangreich die Maßnahme sein soll. In der Regel gibt es 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (bei Rehasport) bzw. 12 Monate Funktionstraining. Abweichungen können ebenfalls empfohlen werden; hierzu dann in der Regel auch die betreffende Krankheit ankreuzen. Auf Seite 2 können oben zudem Empfehlungen für Rehasport in Herzgruppen genannt werden.
Der Arzt gibt außerdem an, wie oft pro Woche eine Maßnahme refolgen soll. Für schnellere Erfolge sind beispielsweise 2 Einheiten pro Woche sinnvoll.
Persönliche Unterschrift des ausstellenden Arztes sowie ein gültiger Stempel.
Außerdem empfiehlt es sich, im Bereich „Antrag auf Kostenübernahme“ bereits den Anbieter von Rehasport (BVS-Reha-Sportverein Waldsassen e-V.) anzugeben.
Der untere Bereich auf Seite 2 ist für die sogenannte Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorgesehen.
Hier gibt der Kostenträger an, welche Maßnahme in welchem Umfang genehmigt wird.
Was sonst noch zu beachten ist:
Auf der genehmigte Rehasportverordnung ist genau angegeben, wie viele Übungseinheiten in welchem Zeitraum absolviert werden können. Was aber geschieht, wenn z.B. aus Krankheitsgründen zum Ablauf der Zeit noch nicht alle Einheiten genutzt wurden?
Für die Patienten hat eine Nichtnutzung keine Nachteile! Denn die Teilnahme ist freiwillig. Zudem entstehen auch dem Kostenträger keine unnötigen Kosten, da immer nur die Übungseinheiten bezahlt werden, die auch in Anspruch genommen wurden.
Die regelmäßige Teilnahme in der von ihnen gewählten Rehasport-Gruppe ist aus gesundheitlichen Gründen aber schon empfehlenswert. Nicht zuletzt, weil der behandelnde Arzt sowie der Kostenträger ja die Notwendigkeit zu dieser Maßnahme sehen.
Sollte also absehbar sein, dass gegen Ende des vorgegebenen Zeitraums noch Übungseinheiten offen sind, sollten Sie dem Kostenträger frühzeitig Bescheid geben. Die Übungsleiter werden auch einen Blick darauf haben, und Sie rechtzeitig daran erinnern. Generell legen wir Ihnen aber ans Herz, keine wertvolle Zeit, die Sie für Ihre Gesundheit nutzten, können, unnötig zu verschenken!
Hier können Sie vorab ein Muster der Rehasportverordnung 56 als PDF downloaden.