Für Verordnungen von Rehabilitationssport und Herzsportgruppen wird ab dem 01.01.2024 bei folgenden Kostenträgern auf die Genehmigung verzichtet:

  • AOK Bayern (zunächst befristet bis 31.12.2025),
  • AOK Nordost
  • AOK Hessen
  • AOK Rheinland-Pfalz-Saarland
  • BKK Pronova
  • Mercedes Benz BKK
  • R+V BKK
  • Energie-BKK
  • IKK Südwest.

Das bedeutet, dass Sie als Rehasportteilnehmer nur noch eine ärztliche Verordnung auf dem Formular Nr. 56 „Antrag auf Kostenübernahme“ von Ihrem Arzt benötigen. Diese muss dann nicht mehr vor Beginn des Rehasports bei der Krankenkasse z.B. AOK Bayern eingereicht werden, sondern es kann direkt mit dem Rehasport begonnen werden.

Quellen:
https://bvs-bayern.com/aktuelles/aktuelle-informationen/genehmigungsverzicht-verordnungen-rehabilitationssport/

https://herzgruppen-lag-bayern.de/index.php/news/aok-genehmigungsverzicht-f%C3%BCr-rehasport-und-herzgruppen